Das Widerrufsrecht ist für viele Handwerksbetriebe ein unterschätztes Risiko. Gerade im Alltag – wenn ein Auftrag schnell telefonisch, über WhatsApp, per E-Mail oder direkt beim Kunden vor Ort vereinbart wird – entsteht häufig unbewusst ein sogenannter „außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag“. In diesen Fällen steht Verbrauchern grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu.
Das große Risiko: Verlängertes Widerrufsrecht
Wird der Kunde nicht ordnungsgemäß belehrt, kann sich die Widerrufsfrist drastisch verlängern:➡️ bis zu 12 Monate und 14 Tage.
Damit kann ein Auftrag also über ein Jahr später noch widerrufen werden – selbst dann, wenn die Arbeit längst fertiggestellt und in Rechnung gestellt wurde.
Warum Widerrufsbelehrung & Dokumentation so wichtig sind
Handwerksbetriebe müssen ihre Kunden
- korrekt belehren,
- die Belehrung nachweisbar übergeben,
- und unbedingt die richtigen Zustimmungserklärungen einholen, wenn vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden soll.
Fehlt nur eines dieser Elemente, besteht das Risiko, dass
- der Kunde widerruft,
- der Handwerker keinen Wertersatz erhält,
- bereits erbrachte Leistungen wirtschaftlich verloren sind.
Gerade bei Tätigkeiten im Raum Regensburg, Schwandorf und Straubing, wo viele Kundenaufträge direkt vor Ort entstehen, ist dieses Risiko besonders hoch.
Warum rechtssichere Vorlagen & Abläufe entscheidend sind
Ein funktionierendes Widerrufsmanagement besteht aus:
- klaren Formularen
- einheitlichen Abläufen für alle Mitarbeiter
- digitalen oder schriftlichen Nachweisen
- rechtssicherer Widerrufsbelehrung
- sauberer Dokumentation
Die konkrete Formulargestaltung, die rechtssichere Belehrung, die Zustimmungserklärungen und die innerbetrieblichen Checklisten müssen exakt passen.
Hier unterscheiden sich die Anforderungen je nach Betrieb, Gewerk, Auftragsart und Ablauf.
Für rechtssichere Formulare, Mustertexte und eine vollständige Handwerker-Checkliste wenden Sie sich an uns. Wir erstellen individuelle, praxistaugliche Unterlagen für Ihren Betrieb – abgestimmt auf Ihre Abläufe in Regensburg, Schwandorf und Straubing.